Frühkindliche Bildung: Landtag berät am 9. November über die Kita-Öffnungsklausel

Landeselternvertretung baden-württembergischer Kindertageseinrichtungen kritsiert den Gesetztesentwurf und fordert eine klare Definition des Beteiligungsprozesses

Die Landeselternvertretung baden-württembergischer Kindertageseinrichtungen (LEBK-BW) kritisiert den Gesetzentwurf zur Einführung des Erprobungsparagrafen, der in der kommenden Woche erstmals im Landtag beraten wird. Die Gesetzesänderung soll den Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg mehr Flexibilität und größere Handlungsspielräume einräumen. LEBK sieht vor allem Handlungsbedarf beim Beteiligungsprozess. Die ganze Pressemitteilung lesen Sie hier

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