Erprobungsparagraf KiTaG

Was ist der Erprobungsparagraf?

Mit der geplanten Erweiterung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) um den sogenannten Erprobungsparagrafen soll den Trägern die Möglichkeit eingeräumt werden, in begründeten Fällen auf Antrag von dem Kindertagesbetreuungsgesetz und der Kindertagesstättenverordnung abzuweichen, um neue Konzepte entwickeln und erproben zu können. Ziel der neuen Regelung ist unter anderen, trotz des Fachkräftemangels Frühkindliche Bildung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen sicherzustellen, damit die Kommunen den Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung besser erfüllen können.

Die Idee zum „Erprobungsparagraf war im Frühjahr als ein möglicher Lösungsansatz für die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Frühkindlichen Bildung und Betreuung vom Städtetag in die Diskussion eingebracht worden.

Der Grundgedanke: Den unterschiedlichen Ausgangslagen in den Kommunen kann am ehesten mit individuellen und erarbeiteten Lösungsansätzen begegnet werden. Daher soll vor Ort ein Beteiligungsprozess initiiert werden, der alle relevanten Akteur*innen der frühkindlichen Bildung einschließt. Das sind neben Träger, Verwaltung, Kita-Leitungen auch zwingend die Fachkräfte und Eltern. Ebenso war vom Städtetag angedacht auch die Kinder in geeigneter Weise in diesen Prozess miteinzubeziehen. Gemeinsam mit diesen (und ggf. weiteren) Akteur*innen sollen neue Konzepte und Modelle erarbeitet werden, die individuell gestaltet sind und Antworten auf die Fragen geben, die sich in der jeweiligen Kommune konkret stellen. Entscheidend dabei ist, dass über die Fragen mit allen Beteiligten so lange diskutiert wird und die Antworten darauf so lange abgestimmt werden, dass am Ende alle vor Ort Beteiligten dem neuen Konzept oder Modell tatsächlich zustimmen können. Erst dann sollen auch umgesetzt werden können.

Das Problem: Der Gesetzesentwurf sieht aktuell leider nur eine nicht weiter definierte Darstellung des Beteiligungsprozesses vor, die dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) zusammen mit dem Konzept sowie der Dauer der geplanten Erprobung vorgelegt werden muss. Das kritisieren wir!

Unser Anliegen ist es, eine verbindliche Definition des Beteiligungsprozesses im Gesetz zu verankern. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Stimmen der Eltern und Fachkräfte bei diesen wegweisenden Entscheidungen nicht nur gehört, sondern auch gewichtet werden. Schließlich steht die Qualität der frühkindlichen Bildung und Förderung auf dem Spiel, die für die Entwicklung unserer Kinder essentiell ist.  Die Idee des Städtetags basiert auf dem Grundgedanken, dass alle relevanten Akteur*innen nicht nur gemeinsam neue Konzepte und Modelle erarbeiten, sondern ALLE diesen auch zustimmen müssen, damit sie tatsächlich umgesetzt werden können. Das bedeutet, dass die Akteur*innen vor Ort nicht nur an der Entwicklung beteiligt sind, sondern alle gleichermaßen auch als Kontrollinstanz fungieren. Und genau das sollte im Gesetz verbindlich geregelt sein!

Gefahrenpotential: Es ist davon davon auszugehen, dass aufgrund der Ressourcen- und Fachkräfteknappheit, dass nach möglichst günstigen und möglichst wenig personalintensiven Modellen gesucht wird, um dennoch den bestehenden Rechtsanspruch gerecht zu werden. Mögliche Erprobungen dürfen aber nicht zu Lasten unserer Kinder gehen! Schließlich haben Kindertageseinrichtungen einen Bildungsauftrag und wenn dieser nicht mehr gewährleistet ist, wird sich das auf die weitere Bildungsbiographie auswirken. 

Hier die Stellungnahmen der LEBK zu dem Thema:

19.03.23: Stellungnahme zum Zukuftsparagraf
06.07.23: Statement der LEBK
02.11.23: Stellungnahme zum Erprobungsparagraf

Was können wir tun?

  1. Schickt eine Email an den Abgeordneten eures Wahlkreises und motiviert andere Eltern dies ebenfalls zu tun.

    Hier eine Beispiel-Email des GEBK Mössingen, die übernommen werden darf: Blanko-Anschreben-Erprobungsparagraf.pdf oder Blanko-Anschreben-Erprobungsparagraf.docx

    Hier der Link zur einer Karte, auf der ihr eure Abgeordneten findet: https://www.landtag-bw.de/home/der-landtag/wahlkreiskarte

  2. Teilt diese Information auf euren Social Media Kanälen und motiviert andere Eltern, dies ebenfalls zu tun.

    Hier findet ist alle unsere bisherigen Social Media Inhalte, die ihr gerne weiter verbreiten dürft: Link zu Ordner