Statement der LEBK zu einer möglichen Öffnungsklausel im Kitagesetz:

Dem Gedanken hinter dem vom Städtetag ins Spiel gebrachten „Zukunftsparagraphen“, der den Kommunen mehr Flexibilität und größere Handlungsspielräume ermöglichen soll, steht die LEBK-BW grundsätzlich offen gegenüber. Den unterschiedlichen Ausgangslagen in den Kommunen kann am ehesten mit individuellen und vor Ort erarbeiteten Lösungsansätzen begegnet werden. Grundbedingungen für die LEBK sind aber, dass weiterhin eine qualitativ hochwertige Bildung garantiert wird und Vorgaben und Grundlagen des SGB VIII unberührt bleiben. Außerdem müssen Lösungen von allen Beteiligten vor Ort – neben Fachkräften, Trägern und Verwaltung auch zwingend die Eltern – gemeinsam erarbeitet und diese dann auch von allen Beteiligten mitgetragen werden können. Aus dem Zukunftsparagraphen darf kein Automatismus entstehen, der Träger und Einrichtungen unter Druck oder Zugzwang setzt. Aus unserer Sicht muss es im Gesetz eine klare Definition der Art der Beteiligung geben. Hier darf es keinen Spielraum geben, der von „Wir informieren alle“ über „Wir fragen mal nach“, „Wir holen Stellungnahmen ein“ bis zu „Wir lassen alle mitbestimmen“ reichen. Es muss ganz klar im Gesetz verankert sein, dass die Lösungen vor Ort von allen Beteiligten gemeinsam erarbeitet, gemeinsam getragen und gemeinsam umgesetzt werden müssen. 

Die LEBK-BW unterstützt die Forderung nach multiprofesionellen Teams in den Kitas. Die Zusammensetzung der Teams muss sich dabei am Kind und dessen Recht auf Bildung, Förderung, Entwicklung und die Achtung des Kindeswohls orientieren. Aus diesem Grund dürfen nur solche Kräfte auf den Personalschlüssel angerechnet werden können, die eine angemessene pädagogische Grundqualifikation vorweisen können. Wer mit den Kindern arbeitet, braucht pädagogische Erfahrung und Qualifikation, hinter diese Standards darf auch der Platz- und Personalmangel nicht zurückführen.